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Bücher  JKR & WB siegen im Lexikon-Fall
10.09.2008 um 11:44 Uhr von Chloé
Wir berichteten mehrfach im Frühjahr über den Prozess zur Veröffentlichung eines inoffiziellen Lexikons. In diesem Fall ist es nun nach rund vier Monaten zu einer Entscheidung gekommen.

Joanne K. Rowling und Warner Bros. hatten gegen den Gründer der Fansite The Harry Potter Lexicon Steve Vander Ark und seinen Verlag RDR Books geklagt, da dieser plante ein inoffizielles Lexikon zu veröffentlichen, dessen Inhalt zum größten Teil der Website entsprach. Joanne K. Rowling sah darin ihre Rechte als Autorin verletzt, da Steve Vander Ark nur zitierte und nichts eigenes hinzufügte. Außerdem sagte die Autorin weiterhin, dass das Buch dem von ihr geplanten Harry-Potter-Lexikon ähnlich sei.

Nach der Anhörung im vergangenen Mai legte Richter Patterson beiden Parteien nahe sich außergerichtlich zu einigen. Dies scheint nicht geklappt zu haben, denn vor wenigen Tagen hat der Richter nun ein Urteil verkündigt. Er entschied zu Gunsten von Joanne K. Rowling und Warner Bros.

Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Begleitbücher zwar nützlich für die Leser seien, aber Vander Ark in diesem Fall zu weit gegangen sei. Es sei zuviel von Rowlings Arbeit in dem Buch, um ein Begleitbuch zu sein.

Nach dem Fall äußerten sich beide Parteien über den Ausgang. Wir haben diese Statements für Dich übersetzt und Du findest diese unter

Weiterlesen Weiterlesen

Artikel über den Ausgang des Lexikon-Falles findest Du hier, hier und unter diesem Link.

Vielen Dank an Dantalion für die Übersetzung und an alle Hinweisgeber!

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Kommentare zu "JKR & WB siegen im Lexikon-Fall"

 
Seite 1
Falstad
unregistriert
Ich finde den Sieg von J.K.R und WB eigentlich sehr gut, auch wenn viele das Lexikon lesen wollten und jetzt enttäuscht sind.

Aber der Richterspruch geht für mich in Ordnung, da ich es ebenfalls nicht gut finde wenn Leute sich am geistigen Eigentum anderer bereichern wollen. Wäre das Lexikon nur in Webform kostenlos geblieben hätte keiner etwas unternommen, aber wenn es um Bereicherung mit fremdem Eigentum geht ist es Diebstahl.

Und ich kann mir sehr gut Vorstellen das in Deutschland der gleiche Richterspruch gefallen wäre. Denn ein Zitatebuch wie es in einem Kommentar unter mir steht ist zwar laut Gesetz nicht verboten, muss allerdings immer einen kompletten Quellennachweis liefern, damit der Original Autor auch etwas davon hat, ansonsten ist ein Zitat Rechtswiedrig. da aber ein Lexikon nicht reinweg auf Zitaten bauen kann, muss eigener Text her, der allerdings mit und über das geistige Eigentum von J.K.R geschrieben wird. Demnach wäre die Rechtslage in Deutschland ebenfalls recht eindeutig.
11.09.2008 11:04
Sash
unregistriert
Ich zweifle daran, dass in Deutschland die Rechtslage bez. des HP-Lexikons anders aussehen würde.

Das hiesige Urhebergesetz ist nach meinem Wissen ziemlich streng.
Wobei ich voranstellen möchte, dass ich mich nicht besonders intensiv mit ihm auseinandergesetzt habe.

Der Urheber wird davor geschützt, dass seine Werke mindestens mittelbar gewerblich verbreitet werden(§ 53 I UrhG).
Das Lexikon wäre im ersten Blick demnach nicht geschützt.

Das UrhG enthält jedoch eine weitere Schranke.
So ist die Verbreitung von Zitaten gerechtfertigt, wenn sie zur "Erläuterung des Inhalts" des Werkes dienen(§ 51 Nr.1 UrhG), oder sie im Rahmen eines "selbstständigen Sprachwerks angeführt werden"(§ 51 Nr. 2 UrhG).

Sofern das Buch also nur Informationen von Rowling übernimmt, ohne einen eigenständigen Inhalt zu haben, wird greift keine der beiden Schranken des UrhG, es ist also nicht geschützt.

Nach dem, was ich von besagtem Rechtstreit gelesen habe wurden im Rechtsstreit ähnliche Tatbestandsvorausetzungen überprüft.
Demnach scheint das angloamerikanische Urheberrecht sich nicht groß vom deutschen zu unterscheiden.

Nun kenne ich weder das Urteil im Wortlaut, noch habe ich das Lexikon gelesen. Ich kann also nicht sagen, ob die Tatbestandsvorrausetzungen erfüllt sind oder nicht.
Obwohl es kein Geheimnis ist, dass es in den USA(wie auch in Deutschland) vereinzelt fragwürdige Urteile gibt, finde ich es aber sehr naiv und falsch pauschal auf Rechtsmissbrauch zu tippen und einen mangelnden Schutz von Verfassungsgütern zu beklagen.
Pauschalisieren und Ãœbertreiben ist immer destruktiv auch wenn eine legitime Meinung vertreten wird.
11.09.2008 01:02
Edom Ehceped Geschlecht
Schüler

Dabei seit: 03.08.2007
Habt IHR EUCH mal die Website angesehen???

Das soll Rowlings Kram sein???

Nee ... vielleicht in den Augen blinder Naivlinge, die opportunistisch immer dort das Näschen hinhalten, wo der Wind weht...

Das ist nicht Rowlings Arbeit!!!

Nun sollte man den Verfasser des "Mittelerde-Lexikon"s anzeigen und sämtlich andere Werke ...

Meinungsfreiheit hat nun eine tote Stunde und wie so oft in den USA üblich, entscheiden Status von Kläger und Angeklagten über den Verfahrensausgang!

Dieser Richter wurde wahrscheinlich mal wieder bestochen; soll ja vor Jahren schon mal Gelder angenommen haben, aber so ist es nun mal in den USA, man lässt korrupte Richter weiter agieren...

Kein Wunder bei einem Staat, in den sich in der Hälfte aller US-Bundesstaaten sogar Mörder mit einer entsprechenden Kautionssumme bis zum endgültigen Urteilsspruch freikaufen können...
10.09.2008 20:12
Edom Ehceped ist offline
Hedwig88 Geschlecht
Schülerin

Dabei seit: 06.10.2005
Das gehört alles ihr! Sie kann damit machen, was sie will! Und ich hätte genau das selbe getan. Nur weil hier jeder eine Geschichte oder Zeichnungen über HP reinstellen kann, vergessen viele, dass dies ALLES jemandem gehört!
10.09.2008 19:09
Hedwig88 ist offline
fifilein Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 27.06.2004
das ist hier ueberall in den medien, dass sie den fall gewonnen hat. (was die briten selbst angeht, da kriegt man viele informationen... aber nur bitte nix aus der welt) wundert mich ehrlich gesagt auch net... ich versteh nur net ganz den verlag, der das buch wirklich verlegen wollte... die haben doch mit sowas rechnen muessen.
10.09.2008 18:40
fifilein ist offline
Mondlicht Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 07.08.2008
ja, ich hoffe auch, dass sie das macht und ein umfassendes buch wird.
10.09.2008 16:11
Mondlicht ist offline
W´erinaya Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 08.11.2003
schade ich hätte gerne beide bücher im vergleich gesehen. gerade weil JKR doch immer informationen hätte die keiner auser sie selbst kennt.

naja jetzt hoffe ich das sie wirklich mit hochdruck an einem wirklichen umfassenden lexikon schreibt und es kein kleines büchlein wird.
10.09.2008 15:53
W´erinaya ist offline
BonnieWright Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 06.09.2007
@ Mondlicht
Rowling wird doch noch eine Enyklopädie schreiben. Und die wird ich mir auf jeden Fall eher als dieses Lexikon kaufen, nicht nur wegen den eigenen Zitaten und Zusatzinformationen.
10.09.2008 14:55
BonnieWright ist offline
Mondlicht Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 07.08.2008
Naja, ich finds schade, dass Rowling das immer so streng sieht.
ich denke, wenn man es veröffentlicht hätte, hätten das bestimmt viele HP Fans gekauft und ich denke sie hätte da auch dran verdienen können...
10.09.2008 14:48
Mondlicht ist offline
dermine
unregistriert
ja, jetzt kann WB noch mehr geld scheffeln und die fans dafür warten lassen.
10.09.2008 14:01
Dantalion
unregistriert
@Tominator:

"Miss" ist die weibliche englische Anrede im offiziellen Sprachgebrauch. Im Deutschen hat sich ja im offiziellen Sprachgebrauch die Anrede "Frau" durchgesetzt; das "Fräulein" wird eigentlich nicht mehr verwendet - und der Engländer macht es genau andersrum. Fahren dort ja auch auf der anderen Straßenseite, die Jungs und Mädels Fröhlich
10.09.2008 13:38
German Lady Geschlecht
Schülerin

Dabei seit: 10.03.2007
@ Tominator:

Als "Mrs" wird nur eine verheiratete Frau mit ihrem Ehenamen angesprochen, hier: Mrs. Murray.

Einem Künstlernamen (Rowling) wird meistens "Miss" vorangestellt.
Ebenso wird "Miss" bei unverheirateten Frauen benutzt.

Im modernen Sprachgebrauch wird die Anrede "Ms" verwendet, sie ist neutral und daran kann man nicht ersehen welchen Familienstand die entsprechende Dame hat.
10.09.2008 13:21
Blanca.Night Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 18.10.2005
"Das geplante Buch hat eine enorme Menge meiner Arbeit übernommen und tatsächlich keinerlei eigene Kommentare beigegeben."

Das bezweifle ich irgendwie stark. Wie soll ein Lexikon funktionieren, das nur auf Zitaten aufgebaut ist?
10.09.2008 13:02
Tominator Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 12.11.2006
in der einen zeile habt ihr miss rowling geschrieben, müsste das nich misses heißen? oder irre ich mich da jetzt?
10.09.2008 12:06
Tominator ist offline
 
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