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Sonstiges  Urteil für Mörder von Robert Knox: Lebenslänglich
06.03.2009 um 18:20 Uhr von Isolemnlyswear
Karl BishopIm vergangenen Mai ereignete sich die tragische Messerstecherei vor einer Bar in London, in deren Verlauf der Schauspieler Robert Knox, der als Markus Belby in der sechsten Verfilmung zu sehen sein wird, beim Versuch, seinen Bruder zu schützen, ums Leben gekommen ist (wir berichteten mehrmals).

Nun wurde der 22-jährige Täter, Karl Bishop, von einem englischen Gericht des Mordes für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verletzte auch einige Freunde von Robert Knox und wurde in vier weiteren Fällen der Körperverletzung schuldig gesprochen und wird mindestens zwanzig Jahre absitzen müssen, bevor eine Strafaussetzung in Frage kommt.

Der Richter Mr. Bean sagte bei der Verurteilung:
"Ich denke nicht, dass es bewiesen ist, dass Sie Robert Knox mit Absicht umgebracht haben. Die Wahrheit ist, dass Sie sich einfach nicht weniger darum hätten scheren können, ob sie ihn töten oder nicht. Ihr Mangel an Bedauern, geschweige denn an Reue, war wirklich abschreckend."

Genauere Informationen zum Hergang der Tat und die Aussagen vor Gericht kannst Du hier und hier in englischer Sprache nachlesen.

Vielen Dank an Denis und potterfan für den Hinweis!

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Kommentare zu "Urteil für Mörder von Robert Knox: Lebenslänglich"

 
Seite 1
Krone der 7 Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 25.04.2007
Dieser Mistkerl soll für immer weggesperrt bleiben. Solche Menschen sind und bleiben Gefährlich! Zudem sind sie völlig überflüssige Mitglieder unserer Geselschaft. Wegsperren, schlüsselwegwerfen und vergessen!!!!
09.03.2009 17:02
Krone der 7 ist offline
BigMama
unregistriert
Ihr habt ja Recht. Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, was auch immer. Aber egal, ob der Kerl schon zu Hause vorgehabt hat, jemanden abzustechen, oder ob ihm das erst vor der Bar eingefallen ist, ob er es brutal oder sanft machen wollte, Robert Knox hilf das nichts.
07.03.2009 20:51
Yuri
unregistriert
ich mein, Mord is Mord
Ich glaub nich, das die eindeutig sagen können ob das Vorsätzl. war oder nich, und dann heißt es leider: Im Zweifel für den Angeklagten.
Aber welcher normale Mensch trägt ein Messer mit sich rum? Ich weiß jetz nich, was fürn Messer es war, aba trotzdem...
Naja, bin ja kein Richter bzw. anwalt
Y
07.03.2009 20:26
Lonny_Lovegood
Schüler

Dabei seit: 02.12.2006
Ich schließe mich Krabbentaucher und Inferi an, meiner Meinung nach widerspricht sich der Richter da selbst. Ein Mord ist eine Tötung mit Vorsatz; und wenn der Richter sagt, der Täter habe ohne Vorsatz gehandelt, kann er nicht für einen Mord verurteilt werden.
Die Länge der Haftstrafe ist glaube ich aber völlig gerechtfertig, da man zwar normalerweise für Körperverletzung mit Todesfolge kein lebenslänglich bekommt, aber in diesem Fall wurde ja noch draufgerechnet, dass der Täter kein Schuldeingeständnis gebracht hat und keine Reue gezeigt hat.
07.03.2009 11:04
Lonny_Lovegood ist offline
TheWanse Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 31.05.2007
Verstehe ich das richtig, ihr zeigt ein Foto und den vollen Namen eines Verurteilten?

Zumindest laut deutschen Pressekodex ist es doch nicht erlaubt, Foto und/oder kompletten Namen, bzw. alle Informationen in Wort und Bild die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Das ist ja jetzt hier voll ausgeschöpft.

Ich weiß nicht, ob britische Medien da den gleichen Kodex-Richtlinien unterliegen, aber zumindest die bildzeitung wird hier für solche Vergehen oft gerügt.
07.03.2009 11:00
TheWanse ist offline
Krabbentaucher Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 20.05.2007
Ich muß mich den Bedenken von Inferi anschließen. Meine Auffassung von Mord ist, daß der Täter einen Tötungsvorsatz (wenigstens dolus eventualus, also bedingten Vorsatz) gehabt und mit Mordmerkmalen gehandelt haben muß. Sonst wäre es Körperverletzung mit Todesfolge.

Nach angelsächsischem Recht sieht es wohl so aus, daß man von "first degree murder" spricht bei geplantem Mord, von "second degree murder" bei einer vorsätzlichen Tötung ohne Planung und Vorbereitung (bei uns Totschlag) und von "manslaughter" bei vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

Bei uns kann Körperverletzung mit Todesfolge (allerdings nicht zwingend) auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.

Dennoch sehe ich einen Bruch in der Argumentation des Richters, wenn er von fehlendem Vorsatz spricht, den Täter aber dennoch wegen Mordes verurteilt.
06.03.2009 22:20
Krabbentaucher ist offline
fluffylover Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 04.05.2007
das hat Mr. Bean gut gemacht Fröhlich
06.03.2009 21:31
fluffylover ist offline
antschi333
unregistriert
tja is schon in ordnung.. nur
ich wünschte es würde für kinder schänder auch lebenslang geben...
06.03.2009 20:59
TNymphadoraTonksN Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 20.04.2006
Also ich finde das Urteil in Ordnung...20 Jahre sind lange und wenn ich darüber nachdenke bin ich, wenn der rauskommt schon 40 Jahre alt....
Auch wenn es jetzt blöd klingt, will ich ihn nicht in den Schutz nehmen, aber er kann froh sein, das es nicht in Texas oder sonst in einem Südstaat von merika passiert ist....ich hoffeeineige wissen was ich meine....

Und ich muss den anderen recht geben, nicht jeder der ein Messer oder sosnt eine Waffe bei sich trägt ist ein Mörder...
06.03.2009 20:26
TNymphadoraTonksN ist offline
clever&smart Geschlecht
Schülerin



Dabei seit: 18.07.2005
@inferi
hättest du dir die fakten durchgelesen, dann hättest du keine zweifel an die richtigkeit des englischen gerichts..
er hatte die woche zuvor die gruppe mit knox\' bruder beschuldigt, sein handy gestohlen zu haben..daraufhin hat er erstmal ein holzstück? in die hand genommen und auf die gruppe eingeschlagen..
dann hat er gedroht: \"nächste woche komme ich wieder und da wird einer dran glauben..\" (wegen nem handy wohlgemerkt!!!)

natürlich ist nicht jeder, der ein messer bei sich hat gleich ein mörder..aber er ist mit dieser absicht eine woche später zurück gekommen..selbe bar, selbe gruppe..
er hat mehrere von der gruppe verletzt..
knox kommt dazwischen, als es um seinen bruder ging.. er tötet knox..fertig..

folglich: ist er mit einer mord-absicht dahin, aber rob knox wollte er bestimmt nicht töten.. er war \"nur\" zur falschen zeit am falschen ort.. wenn nicht er gewesen wäre, dann wäre ein anderer von dieser gruppe gestorben..
ganz genau so wie er gedroht hatte..

es war schon richtig, wie das englische gericht entschieden hat..
ob er noch andere verletzt hat weiss ich nicht..aber einige aus dieser bestimmten gruppe schon und die haben alle gegen ihn ausgesagt..
06.03.2009 19:52
clever&smart ist offline
Inferi
Schüler

Dabei seit: 03.10.2005
Interessantes Urteil... Mord aber nicht vorsätzlich? Hört sich für mich nach schwerer Körperverletzung mit Todesfolge an. Oder aber Todschlag. Mord setz schon irgendwie aus niederen Beweggründen oder so netten Adjektiven wie grausam, heimtückisch etc zusammen. Da er ihn anscheinend gar nicht umbringen wollte... Naja Briten eben. Bevor ich jetzt verbal aufgeknüpft werde... ich nehm hier niemanden in Schutz... das war mal rein juristisch betrachtet...
06.03.2009 19:33
Cho17 Geschlecht
Redakteur beim Tagespropheten
Redakteur beim Tagespropheten



Dabei seit: 12.11.2007
wozu manche menschen fähig sind und es nicht einmal bereuen, da bin ich immer wieder sprachlos.....
06.03.2009 19:20
Cho17 ist offline
Vyyk Draygo Geschlecht
Schüler



Dabei seit: 01.10.2007
Also die Strafe geht schon in Ordnung, hat der Knabe ja sich selbst zu verschulden.

@ tokessaw

Nicht jeder der ein Messer bei sich hat ist ein Mörder. Aber der Kerl hatte anscheinend ja eh schon mehrere Anklagen wegen Körperverletzung usw am Start.
06.03.2009 19:04
Vyyk Draygo ist offline
tokessaw Geschlecht
Schülerin

Dabei seit: 12.02.2006
nicht mit absicht?nun wieso trägt er ein messer mit sich herum?
es wird nie ein gerechtes urteil für die eltern und dem bruder geben,da der robert nie wieder kommen wird!!!
06.03.2009 18:59
tokessaw ist offline
Meyco
unregistriert
Bei solch einer Tat sucht man echt vergeblich nach einem Sinn. Sehr traurig
06.03.2009 18:34
 
Seite 1
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